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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen

Artikel 1 - Definitionen
1. Techweise B.V, niedergelassen am Stationsplein 45, 3013 AK in Rotterdam mit der KvK-Nummer 92156894, wird in diesen allgemeinen Bedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Bedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen.
4. Vereinbarung bedeutet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
3. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Käufer mit den Bedingungen einverstanden.

Artikel 3 - Zahlung
1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllt hat.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, so wird der Verkäufer zur Eintreibung übergehen. Die mit dieser Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
5. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrages durch den Verkäufer mitzuwirken, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass im Angebot eine Frist zur Annahme bestimmt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so ist es hinfällig.
2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zur Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Techweise behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Kaufbeträge werden nach Zahlungseingang nicht mit der Begründung zurückerstattet, dass der Artikel aktuell günstiger ist.

Artikel 5 - Widerrufsrecht
1. Nach Erhalt der Bestellung ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der (gesamten) Bestellung durch den Verbraucher.
2. Der Verbraucher hat 14 Tage Zeit, die Bestellung zu widerrufen und die Rücksendung mitzuteilen. Danach hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, um das Produkt zurückzusenden.
3. Nach Erhalt der Rücksendung hat Techweise B.V B.V. 14 Tage Zeit, um den Bestellbetrag (Standard inklusive Versandkosten) zu erstatten.
4. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
5. Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
6. Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und - soweit zumutbar - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, und zwar nach den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.

Artikel 6 - Änderungen des Vertrages
1. Stellt sich während der Ausführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.
2. Einigen sich die Parteien darauf, daß die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, so kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber.
4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer auch anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten verlangen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7 - Vollendung und Gefahrübergang
1. Sobald der Kaufgegenstand beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8 - Prüfung und Reklamation
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferten Waren in Qualität und Quantität dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob die Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Geschäfts-)Verkehr an sie gestellt werden. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
3. Wird der Beanstandung innerhalb der genannten Frist stattgegeben, so hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht vorgeworfen werden.
5. Reklamationen, die ein bestimmtes Produkt betreffen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu demselben Vertrag gehören.
6. Es werden keine Reklamationen angenommen, nachdem die Ware im Betrieb des Käufers verarbeitet wurde.

Artikel 9 - Muster und Modelle
1. Wurde dem K?ufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verf?gung gestellt, so wird vermutet, da? es nur als Anhaltspunkt diente, ohne da? der zu liefernde Gegenstand ihm entsprechen mu?. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand damit übereinstimmt.
2. Bei Verträgen, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, wird auch vermutet, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben nur als Hinweis gedacht ist, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss.

Artikel 10 - Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
4. Wird die Ware geliefert, so ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen.
5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert. Sie ist niemals eine Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

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Artikel 11 - Höhere Gewalt
1. Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für den vom Käufer erlittenen Schaden.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer bei Abschluss des Vertrages nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrages vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sitzstreiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.
3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer bei der Durchführung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist vom Verkäufer zu vertreten.
4. Tritt eine Situation im Sinne des vorstehenden Satzes ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, so werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Artikel 12 - Übertragung von Rechten
1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83, zweiter Absatz, Zivilgesetzbuch.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. Die beim Verkäufer vorhandenen Sachen und die gelieferten Sachen und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten so lange einzustellen, bis der vereinbarte Teil noch bezahlt ist. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht vorgeworfen werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt worden, so steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
6. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.

Artikel 14 - Haftung
1. Der Verkäufer haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung der von ihm gelieferten Produkte entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewußte Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten vor.
2. Alle Produkte müssen vom Käufer in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung und unter Berücksichtigung der Art des Produkts verwendet werden. Eine unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.
3. Insbesondere obliegt es dem Käufer, im Voraus zu prüfen, ob die Dampfreinigung für seine Möbel oder Oberflächen geeignet ist. Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Dampfreinigung für jedes Material oder Möbelstück geeignet ist.
4. Wenn der Käufer Zweifel an der Eignung der Dampfreinigung hat, sollte er immer den Möbelhersteller oder einen Techweise-Spezialisten konsultieren.
5. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verfärbungen, Beschädigungen, Verformungen oder andere Folgeschäden an Möbeln, Böden oder anderen Oberflächen, die durch die Verwendung von Dampfreinigern oder anderen Produkten entstehen.
6. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung des Verkäufers in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung aus der Police.

Artikel 15 - Verpflichtung zur Reklamation
1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamation muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Der Käufer sollte die Beschwerde per E-Mail an info@techweise.com melden. Führt dies nicht zu einer Lösung, kann der Kunde den Streitfall zur Schlichtung über Stichting WebwinkelKeur via https://www.webwinkelkeur.nl/Wissensdatenbank/Verbraucher/Streitfallmelden.
2. Ab dem 15. Februar 2016 können Verbraucher in der EU Beschwerden auch über die OS-Plattform der Europäischen Kommission einreichen. Diese OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr. Wenn Ihre Beschwerde nicht bereits an anderer Stelle anhängig ist, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde über die Plattform der Europäischen Union einzureichen.
3. Ist eine Beschwerde berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16 - Garantien
1. Werden Garantien in den Vertrag aufgenommen, so gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, dass sie ohne Mängel funktioniert und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Sache durch den Käufer.
2. Der Zweck der genannten Garantie besteht darin, eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu schaffen, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf das Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich niemals auf Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf eine Garantieverletzung berufen kann. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch, wenn der Käufer die Verletzung kannte oder durch eine Untersuchung hätte kennen können.
3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.

Artikel 17 - Geistiges Eigentum
1. Techweise B.V. behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern, die Daten oder andere Informationen enthalten, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Modellen usw. vor, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Der Kunde darf die genannten Schutzrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Techweise B.Vnicht vervielfältigen, vorführen und/oder Dritten zugänglich machen oder anderweitig nutzen.

Artikel 18 - Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. TechweiseB.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von geringer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Wesentliche inhaltliche Änderungen wird TechweiseB.V. wann immer möglich mit dem Kunden im Voraus besprechen.
4. Die Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der allgemeinen Bedingungen zu kündigen.

Artikel 19 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem TechweiseB.V. niedergelassen ist, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
4. Sollten sich in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.